Türler

AGB

AGB

Türler Schmuck & Uhren

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet.)

Preise, Zahlungskonditionen

Die Preise von Türler verstehen sich in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer. Grundsätzlich wird bei Einzel- und Spezialanfertigungen eine in der Offerte genannte Anzahlung verlangt, welche innert fünf Arbeitstagen auf das von Türler genannte Bankkonto zu überweisen oder mit Kreditkarte oder in bar gegen Quittung zu bezahlen ist.

1.1. e-Boutique:

– Jede Anfrage (Bestellung, Reservation, Auswahl) wird von Türler per E-Mail bestätigt.

– Bezahlung: Bei einer Bestellung erhält der Kunde nebst der Eingangsbestätigung eine Rechnung mit den Zahlungsangaben (Betrag, Bankangaben). Die Bezahlung erfolgt im Voraus innerhalb von 5 Arbeitstagen. Bestellte Artikel bleiben maximal 10 Tage lang reserviert.

– Auslieferung erfolgt auf dem Postweg. Die Übergabe durch den Butler-Service ist auch mit Bezahlung vor Ort möglich (Bar oder Kreditkarte).

– Versicherung: Die Versicherung beim postalischen Versand ist im Kaufpreis nicht inbegriffen.

– Butler-Service: Der kostenlose Butler-Service kann in Zürich und Umgebung telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden (Umkreis von ca. 20 km oder nach individueller Absprache).

– Auswahlen werden dem Kunden auf Wunsch durch den Butler-Service unverbindlich zuhause vorgelegt. Anlässlich dieser Dienstleistung gekaufte Artikel werden gegen Bezahlung vor Ort ausgehändigt.

– Reservationen: Sofern nicht anders schriftlich bestätigt, beträgt die Reservationsdauer 10 Tage. Bestellte Artikel werden bis zum Eingang der Zahlung max. 10 Tage reserviert. Reservierte Artikel können gegen Bezahlung im Geschäft auch abgeholt werden.

– Rückgaberecht: Gekaufte Artikel werden nicht zurückgenommen (siehe auch 4.1).

Eigentumsvorbehalt, Gefahrtragung

Alle Schmuckstücke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises im Eigentum von Türler. Türler ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnsitz des Kunden eintragen zu lassen. Die Gefahr geht mit Abschluss des Kaufvertrags, bei Spezialanfertigungen mit der Übergabe des Schmuckstückes auf den Kunden über.

Lieferungen

Angefertigte Schmuckstücke sind bei Türler gegen Bezahlung abzuholen. Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Die Gefahr geht mit Bereitstellung des Schmuckstückes zum Versand auf den Kunden über. Sämtliche damit verbundene Kosten sind vom Kunden zu tragen (Ausnahme: Kostenloser Butler-Service in Zürich und Umgebung (Umkreis von ca. 20 km oder nach individueller Absprache)

Umtausch, Gewährleistung/Garantie

4.1 Ein Umtausch gegen ein anderes Schmuckstück oder eine Rückabwicklung des Kaufs ist grundsätzlich nicht möglich (keine Rückgabe).

4.2 Der Kunde hat, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist, die Beschaffenheit des Schmuckstückes zu prüfen und Türler von allfälligen Mängeln in Kenntnis zu setzen. Versäumt dies der Kunde, so gilt das Schmuckstück als genehmigt, es sei denn, es handle sich um Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar waren. Treten Mängel erst später zu Tage, so muss der Kunde sie Türler unverzüglich nach deren Entdeckung mitteilen, widrigenfalls das Schmuckstück auch rücksichtlich solcher Mängel als genehmigt gilt. Die Gewährleistung verjährt in jedem Fall zwei Jahre nach Übergabe des Schmuckstückes an den Kunden.

4.3 Das Schmuckstück ist mit dem Original-Kaufbeleg sowie einer Beschreibung des Mangels an Türler zu retournieren. Der Verlust, die Beschädigung oder natürliche Abnutzung des Schmuckstückes werden von der Gewährleistung nicht gedeckt. Bei Mängeln entscheidet Türler, ob das Schmuckstück entweder durch einen neues ersetzt oder repariert werden soll. Anderweitige Ansprüche wie Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.

Reparaturauftrag, Abholschein, Rückgabe

5.1 Bei Reparaturaufträgen stellt Türler nach Erhalt des Schmuckstückes einen Abholschein im Doppel aus. Dieser ist vom Kunden zu unterzeichnen. Ein Doppel ist Türler zu übergeben oder zuzusenden und das andere ist vom Kunden aufzubewahren. Türler ist bemüht, vereinbarte Termine für die Reparatur einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen.

5.2 Die Herausgabe der Schmuckstücke erfolgt nur gegen direkte Bezahlung und gegen Rückgabe des Abholscheins. Bei Verlust oder Vergessens des Abholscheins behält sich Türler vor, das Schmuckstück nur gegen Vorweisens eines amtlichen Ausweises und unterschriftlicher Bestätigung der Annahme des Schmuckstückes herauszugeben.

5.3 Nach Mitteilung der Abholbereitschaft an die vom Kunden angegebene Adresse ist das Schmuckstück innerhalb von 6 Monaten bei Türler abzuholen. Bei Nichtabholen nach sechs Monaten mahnt Türler den Kunden, sofern ihm Name und Adresse des Kunden bekannt sind, und setzt eine Frist zur Abholung und Bezahlung des Schmuckstückes, unter Androhung der Verwertung bei Nichtabholen. Türler ist jedoch in keiner Weise verpflichtet, Nachforschungen bezüglich Name und Adresse des Kunden anzustellen. Nach ungenutzt verstrichener Abholfrist erlischt jegliche Haftung von Türler und der Kunde allein trägt das Risiko des Untergangs oder Verlustes des Schmuckstückes. Sodann kann Türler nach eigenem Ermessen darüber verfügen. Ein allfälliger Überschuss bei einer privaten Verwertung des Schmuckstückes wird zu Gunsten des Kunden hinterlegt.

5.4 Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird das Schmuckstück im jeweiligen Zustand dem Kunden zurückgegeben.

Beanstandungen nach erfolgter Reparatur

6.1 Beanstandungen des Kunden nach erfolgter Reparatur müssen Türler unter Vorlage des Zahlungsbelegs unverzüglich mitgeteilt werden, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres ab Entgegennahme des Schmuckstückes. Verspätete Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

6.2 Beanstandungen werden von Türler sorgfältig geprüft und beantwortet. Das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbesserung, Übergabe zur Begutachtung, etc.) wird im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt.

Haftung

Die Haftung aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung (Schlechterfüllung), Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung wird von Türler ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden lehnt Türler jegliche Haftung ab.

Datenschutz und Datensicherheit

Türler verpflichtet sich, die allgemein geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit einzuhalten und mit den personenbezogenen Daten des Kunden verantwortungsvoll umzugehen. Die den Kunden betreffenden Daten behandelt Türler streng vertraulich und gibt sie an Dritte nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden weiter, es sei denn, Türler ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet oder die Weitergabe ist zur Geltendmachung der Rechte von Türler erforderlich. Der Kunde kann bei Türler jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden und gespeicherten Daten verlangen und gegebenenfalls die Berichtigung oder Löschung dieser personenbezogenen Daten verlangen. Türler ist jedoch gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Solche Daten müssen daher bis zum Ablauf dieser Fristen gespeichert bleiben, werden jedoch im System soweit möglich gesperrt.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Die Geschäftstätigkeit von Türler und somit auch das Verhältnis zwischen dem Kunden und Türler unterstehen Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) und aller Kollisionsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Für die Zahlungspflicht des Kunden mit ausländischem Wohn- bzw. Geschäftssitz gilt Zürich als Spezialdomizil und im Sinne von Art. 50 Abs. 2 SchKG als Betreibungsort.

Ethik Codex

Türler hat den Ethik Codex der Schweizer Uhren- und Schmuckbranche unterzeichnet. Die bei Türler angebotenen Diamanten stammen aus legitimen Quellen, die nicht an einer Konfliktfinanzierung beteiligt sind und die im Einklang mit den Resolutionen der Vereinten Nationen stehen. Türler garantiert hiermit, auf der Grundlage persönlicher Kenntnisse und/oder schriftlicher Garantien der betreffenden Lieferanten die Konfliktfreiheit dieser Diamanten.

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